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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04 (https://dejure.org/2008,23855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2008 - L 8 RA 94/04 (https://dejure.org/2008,23855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 (https://dejure.org/2008,23855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Änderung einer Rentenwertfestsetzung durch eine Rentenanpassungsentscheidung; Zulässigkeit der Herbeiziehung weiterer Arbeitsverhältnisse zur rentenrechtlichen Bewertung; Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum bei Anwendung einer ausgleichenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    - das Eigentum der Klägerin, das sie in Form von Ansprüchen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht hat, umfassend zu achten, die Ansprüche auf Rente aus der SV und auf zusätzliche Versorgung in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des EV, zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab 1. Juli 1990 (zunächst fiktiv) angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie vom EV für Bestandsrentner vorgesehen und vom BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff.) bestätigt wurden,.

    - eine Vergleichsberechnung ausgehend vom Einkommen der letzten 20 Tätigkeitsjahre in der DDR nach den Vorgaben des BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff. und 104 ff.) wie für Bestandsrentner von dem Gesamteinkommen gemäß § 307b SGB VI i.d.F. des 2. AAÜG-ÄndG durchzuführen,.

    - der Bescheid über die Beitragsänderungen zum 1. April 2004 aufzuheben und die Anpassung der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West zum 1. Juli 2000 (zunächst fiktiv), zum 1. Juli 2001, zum 1. Juli 2002, zum 1. Juli 2003 sowie zum 1. Juli 2004 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 ),.

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (zur "Systementscheidung" hat sich das BVerfG - ebenfalls anders als die Klägerin meint - bereits mehrfach geäußert, s. Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BVerfGE 100, 1 [40 f.]).

    Die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften genießen den Schutz dieses Grundrechts überhaupt nur in der Form, die sie auf Grund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben (BVerfGE 100, 1 [37]).

    Das Grundgesetz ist dort auch nicht rückwirkend in Kraft getreten (BVerfGE 100, 1 [33]).

    Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Denn selbst wenn die ursprüngliche Rentenwertfestsetzung nicht bestandskräftig geworden wäre, würde sie durch die Rentenanpassungsentscheidungen weder geändert noch ersetzt; die Rentenwertfestsetzung stellt vielmehr lediglich die Grundlage für die Rentenanpassungsentscheidung her (ständige Rechtsprechung des BSG, s. stellvertretend BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Die Klägerin steht betreffend ihre Versicherungszeiten im Beitrittsgebiet also so, als ob sie die auf- und hochgewerteten Verdienste während eines Erwerbslebens in den alten Bundesländern erzielt und durch Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West) versichert hätte (s. zum Ganzen BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

    Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Das Landessozialgericht kann als Rechtsmittelgericht zulässig nur über Streitgegenstände entscheiden, die bereits vor dem Sozialgericht zulässig anhängig gemacht worden waren (BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).
  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde-Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde-Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • EGMR, 02.03.2000 - 52442/99

    SCHWENGEL contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sind unter keinem Gesichtspunkt erkennbar, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bislang auch keine Menschenrechtsbeschwerde aus dem Problemkreis der Rentenüberleitung auf Grund von Einwendungen der Beschwerdeführer zur materiellen Rechtslage zur Entscheidung angenommen (s. zuletzt Beschluss vom 25. September 2007 zur Beschwerde-Nr. 12923/03, davor bereits Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 zur Beschwerde Nr. 52442/99 und vom 10. April 2001 zur Beschwerde Nr. 52449/99).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Dem Gesetzgeber ist es zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 [43]).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 94/04
    Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob der Prozessbevollmächtigte überhaupt zulässiger Adressat der Verschuldenskosten sein kann (bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11 - und 08. Mai 2008 - L 8 RA 8/04 - sowie L 8 RA 94/04 - sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10 - alle in juris; a.A.: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rn. 2 zu § 192).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2017 - L 4 P 4479/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber

    Zur Auferlegung der Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) an den Prozessbevollmächtigten des Klägers führte es aus, dieser sei zulässiger Adressat der Verschuldenskosten (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11 -, vom 8. Mai 2008 - L 8 R 8/04 und L 8 RA 94/04 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10 - alle juris).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus § 192 Abs. 1 Satz 2 SGG (wie hier B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 192 Rn. 2; Knittel in Hennig, SGG, Stand Oktober 2017, § 192 Rn. 2; Zeihe, SGG, Stand April 2017, § 192 Rn. 23; a.A. jeweils zu Missbräuchlichkeitskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG: LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. Februar 2012 - L 29 AS 1144/11 - juris, Rn. 52 ff., vom 8. Mai 2008 - L 8 R 8/04 - und L 8 RA 94/04 - juris, Rn. 56 bzw. 43 ohne nähere Begründung; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10 - juris, Rn. 2 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Demgegenüber können nach Krasney (in Krasney-Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., Kap. XII Rdnr. 29, 38) und der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte Verschuldenskosten auch dem Prozessbevollmächtigten selbst auferlegt werden (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Urteile vom 8. Mai 2008, L 8 RA 8/04 und L 8 RA 94/04, jeweils zitiert nach juris, und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 26. August 2010, L 8 SO 159/10 m.w.N., zitiert nach juris) an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 12 R 2/07
    Nach erfolglosem Widerspruchs- (Widerspruchsbescheide v. 10.5. bzw. 25.6.2004) und Klageverfahren (Gerichtsbescheid des SG vom 12.6.2006 - S 8 RA 94/04), verfolgt er sein Begehren zur Zeit mit der am 4. Juli 2006 beim Landessozialgericht (LSG) eingelegten Berufung - L 12 R 40/06 - weiter, über die noch nicht entschieden ist.
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